Allgemeine Geschäftsbedingungen
SRS Immobilien GmbH

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vorvertraglichen Informationen, Exposés, Unterlagen, Besichtigungen sowie sonstige Tätigkeiten der SRS Immobilien GmbH („Verkäufer“) im Zusammenhang mit dem An‑ und Verkauf von Immobilien.

Maßgeblich für die Beschaffenheit der Immobilie ist ausschließlich der notarielle Kaufvertrag. Nur dort ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften gelten als Beschaffenheitsvereinbarung.

Diese AGB gelten nur, wenn sie im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich einbezogen werden.
Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angaben zur Immobilie / Exposés / Kenntnisstand

Sämtliche Angaben beruhen auf dem Kenntnisstand des Verkäufers zum Zeitpunkt der Erstellung. Der Verkäufer hat die Immobilie nicht auf verdeckte Mängel untersucht; eine Untersuchungspflicht besteht nicht.

Exposés, Grundrisse, Flächenangaben, Modernisierungsangaben, Energieausweise, behördliche Auskünfte oder sonstige Informationen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag vereinbart werden.

Der Verkäufer gibt Informationen nach bestem Wissen weiter. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei unverbindlichen Angaben ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Angaben Dritter werden ohne eigene Prüfung weitergegeben, sofern der Verkäufer deren Unrichtigkeit nicht kannte oder kennen musste.
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

3. Negativkatalog – Nicht Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung

Folgende Punkte sind nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung, sofern nicht ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag geregelt:

Der Verkäufer ist kein Fachunternehmen und verfügt nur über den ihm bekannten Kenntnisstand.

4. Flächenangaben

Wohn‑, Nutz‑ und Grundstücksflächen dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung.
Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie nicht erheblich sind oder ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag als Beschaffenheitsvereinbarung festgelegt werden.
Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

5. Renovierungen, Modernisierungen und Zustand der Immobilie

Angaben zu Renovierungen oder DIY‑Arbeiten dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Der Verkäufer hat die Arbeiten nicht fachlich überprüft und übernimmt keine Garantie für Art, Umfang oder Qualität.

Auch bei selbst durchgeführten Arbeiten übernimmt der Verkäufer keine Garantie für fachgerechte Ausführung.
Optische Aufbereitungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Immobilie eigenständig zu prüfen und sich bei Bedarf sachverständig beraten zu lassen.

6. Besichtigungen

Besichtigungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Darüber hinausgehende Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Interessenten müssen Kinder, Tiere und Gegenstände beaufsichtigen.

7. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände

Bewegliche Gegenstände werden im gebrauchten Zustand übergeben.
Gegenüber Unternehmern erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Eine Funktionsgarantie wird nicht übernommen.
Beschaffenheitsvereinbarungen entstehen ausschließlich durch den notariellen Kaufvertrag.

8. Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten; Haftung begrenzt auf vorhersehbare Schäden.
Keine Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Pflichten.
Haftung für arglistig verschwiegene Mängel bleibt unberührt.
Keine Haftung für Angaben Dritter, sofern deren Unrichtigkeit nicht bekannt war.
Keine Haftung für fehlende Unterlagen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
Produkthaftung bleibt unberührt.

9. Unterlagen und Dokumentation

Der Verkäufer stellt vorhandene Unterlagen zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Beschaffung fehlender Unterlagen besteht nicht. Der Käufer ist verpflichtet, alle Unterlagen eigenständig zu prüfen.

10. Käuferpflichten

Der Käufer bestätigt:

11. Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG.
Datenschutzhinweise: www.srs.immo/datenschutz.html
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, f DSGVO.

12. Vertraulichkeit

Alle bereitgestellten Informationen und Unterlagen sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei unbefugter Weitergabe kann Schadensersatz verlangt werden.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.
Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.